Liebe Studierende,
auch im neuen, frisch gewählten AStA möchten wir euch zu den aktuellen Entwicklungen des Semestertickets auf dem Laufenden halten.
Tatsächlich ist es schon wieder nicht mehr lange hin, bis die nächste Zahlung des Semesterticketbeitrags ansteht. Als AStA haben wir im Blick, dass dies wieder einige von euch in eine finanzielle Bedrängnis bringen wird. Dabei arbeiten wir weiter daran, diesen Umstand zu milden oder ihm bestenfalls gänzlich abzuschaffen; zum einen über das umfangreiche Beratungsangebot des AStA, in dem neben der Beratung zu Bafög, Wohngeld etc. auch die Vergabe von Darlehen (weitere Informationen sind dazu unten angefügt) sowie unter bestimmten Voraussetzungen z. B. die mögliche Erstattung des Semesterticketbeitrags angeboten wird, zum anderen über den Einsatz zur Senkung der Semesterbeiträge, wie z. B. durch die Streichung des Verwaltungskostenbeitrags oder Vergünstigungen im Studentenwerks- und Semesterticketbeitrag.
An letzterem arbeiten wir momentan an mehreren Fronten (auch wenn diese in ihren Implikationen nicht ganz voneinander zu trennen sind):
1. Verhandlungen mit dem VBN. Mit einem Preis von 138,40€ Euro macht der regionale Teil des Semestertickets; die Nutzung der Züge, Busse und Straßenbahnen in den Verbundsgebieten VBN/VEJ/VGC, einen großen Teil in der Zusammensetzung des Semesterticketbeitrags aus. Mit diesen Verkehrsbünden befinden wir uns schon seit mehreren Jahren in zum Teil sehr zähen Verhandlungen; mit den Teilerfolgen, dass der Semesterticketpreis zumindest nicht wie zuvor weiter angestiegen ist und mit der Erweiterung der Regelung zur kostenlosen Mitnahme von Kindern und Jugendlichen. Aus zwei Gründen sind wir allerdings auch mit dem aktuellen Preis nicht zufrieden: Erstens fordern wir selbstverständlich eine preisliche Berücksichtigung des Corona-bedingten Rückgangs der Nutzungszahlen des ÖPNV der letzten drei Semester. In der Vergangenheit argumentierte der VBN bei Erhöhungen des Beitrags selbst mit den gestiegenen Nutzungszahlen, selbiges muss nun auch für den umgekehrten Fall gelten. Zweitens fordern wir auch unabhängig von der Pandemie eine Preisreduktion; die Rechenmodelle, die uns in der Vergangenheit vorgelegt wurden, sind bei näheren Überprüfung nicht immer vollkommen wasserdicht, es lassen sich einige Argumente dafür finden, dass auch ein vergünstigter Preis sich noch für die Verkehrsbünde rechnen lassen würde. Gerade während der Pandemie hat sich gezeigt, dass wir als ASten eine recht stabile und zuverlässige Einkommensquelle für die Verkehrsbünde darstellen; dies sollte sich auch in besseren Konditionen des Semestertickets ausdrücken.
Mit diesen Anliegen stehen wir noch immer mit dem VBN/VEJ/VGC in Verhandlungen; dies bedeutet auch, dass sich ein möglicherweise reduzierter Preis für das Wintersemester in dessen konkreten Beitrag leider nicht mehr niederschlagen wird; die jeweiligen Semesterbeiträge müssen wir einige Zeit vor Beginn des Zeitraums zur Zahlung des Semesterbeitrag dem Immatrikulationsamt melden. Das bedauern wir selbstverständlich und hätten uns zügigere Verhandlungen gewünscht, aber ein Abbruch der Gespräche stand und steht für uns ebenfalls nicht zur Debatte. Sollte es zu einer Preisreduktion zum Wintersemester kommen, werden wir ihn in den Beitrag zum Sommersemester entsprechend einpreisen.
2. Einen zweiten großen Teil des Semestertickets macht das landesweite Semesterticket zur Nutzung der Züge innerhalb und auf bestimmten Strecken außerhalb Niedersachsen aus. Anders als beim VBN/VEJ/VGC ist hier die Zusammensetzung des Preises nicht Verhandlungssache, stattdessen ist im Vertrag mit dem LNVG (LandesNahVerkehrsGesellschaft) eine Berechnungsformel festgehalten. In dieser ist leider ein Fall wie der der Pandemie nicht vorgesehen; Änderungen der Nutzungszahlen werden erst sehr spät eingepreist. Entsprechend wird der Effekt der Pandemie sich erst auf den Preis zum Wintersemester 22/23 auswirken. Als ASten haben wir uns in diesem Zusammenhang dagegen entschlossen, eine Abweichung von dem Vertrag zu verlangen; dies hätten wir nicht erzwingen können, sondern wäre nur mit Zustimmung unserer Vertragspartner möglich gewesen, eine Preisreduktion von mehr als nur ein paar Euro wäre wohl unrealistisch gewesen. Stattdessen haben wir uns sowohl gegenüber dem LNVG als auch dem VBN für eine Erweiterung der Erstattungsmöglichkeiten eingesetzt; für diejenigen Studierenden, die aufgrund von Corona nicht mehr in ihrem Studienort bzw. außerhalb der Geltungsbereiche des Semestertickets wohnen. Die Durchsetzung dieser Forderung konnten wir durchaus als Erfolg verbuchen und dabei vielen Studierenden helfen. Bei den anstehenden Gesprächen gilt es nun, genau darauf zu achten, dass sich unsere Vertragspartner an die vertraglich festgehalte Preisformel halten. In Zusammenarbeit mit den anderen ASten wollen wir uns zudem für bessere vertragliche Konditionen einsetzen, neben möglichen Modifikationen an der Preisformel zählen hier auch erweiterte Fahrgastrechte, wie die bereits im VBN-Gebiet erfolgte Anhebung des Alters der kostenlosen Kindermitnahme auf 14 Jahre.
3. Viele unserer Forderungen an das Semesterticket scheitern an den wirtschaftlichen Interessen unserer Vertragspartner. Dies ist natürlich bedauerlich, aber auch ein Umstand, den wir als gesellschaftliche Tatsache anerkennen müssen. Das heißt aber nicht, das hier unser politisches Engagement an seine Grenzen stoßen würde: Ganz im Gegenteil versuchen wir, politische Unterstützung auch von der niedersächsischen Politik zu erhalten und setzen uns in diesem Zusammenhang für Subventionen des Landes zum Semesterticket ein. Ein erster Schritt dahin wurde bereits im letzten AStA durch Gespräche mit Abgeordneten der Grünen und SPD gemacht, in dieser Legislatur wollen wir dies in Zusammenarbeit mit den anderen ASten Niedersachsens fortführen.
Die drei skizzierten Stellen, an denen wir uns als AStA für Verbesserungen des Semestertickets einsetzen, erweisen sich leider als recht langwierig. Wir hoffen, dass ihr dafür Verständnis habt. In diesem Zusammenhang steht für uns selbstredend auch fest, dass sich Veränderungen des Semestertickets nur durch Rücksprachen mit euch möglich ist. Schickt uns gerne weiterhin Mails mit Verbesserungsvorschlägen aber auch Beschwerden zum Semesterticket. Wir versuchen, eure Forderungen und Wünsche mit in unsere politische Arbeit einzubeziehen.
Zusätzliche Informationen zur Darlehensvergabe:
Ob nun für die Langzeitstudiengebühr oder für den regulären Semesterbeitrag: Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, beim AStA zinslose Darlehensverträge zu erhalten. Wir überweisen für euch den erforderlichen Rückmeldebeitrag und ihr zahlt uns bis zum nächsten Rückmeldezeitraum – also in 6 Monaten – das Darlehen in Raten zurück.
Wenn ihr dieses Angebot in Anspruch nehmen möchtet, meldet euch für eine Sprechzeit an unter: Verwaltung der Sprechstundentermine – Campusmanagementsystem Stud. IP (uni-oldenburg.de)
Weitere Informationen zum Semesterticket findet ihr unter https://asta-oldenburg.de/semesterticket/ und unter https://asta-oldenburg.de/semesterticket-erstattung/