Liebe Kommilitonen und Kommilitoninnen,
zum Thema des Studienguthabens und der Langzeitstudiengebühren gibt es eine neue rechtliche Entwicklung. Wie die Universität bereits auf stud.ip informierte, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu Gunsten eines studentischen Klägers entschieden, „dass sich für einen konsekutiven Masterstudiengang das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang erhöht.“ (Zitat aus dem Urteil) Also dürfen mit Antritt eines solches Studiengangs von euch keine Langzeitstudiengebühren verlangt werden, auch dann nicht, wenn ihr diese bereits im Bachelor bezahlen musstet.
Ein Beispiel: Eine Kommilitonin tritt im 20. Hochschulsemester ihren konsekutiven Masterstudiengang an und musste im Bachelor bereits seit dem 13. Semester Langzeitstudiengebühren bezahlen. Mit Antritt des Masterstudiengangs hat sie dies nicht fortsetzen, da mit sie die Regelstudienzeit von vier Semestern gebührenfrei bleibt.
vgl. das Urteil unter:
https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE210004090&st=null&showdoccase=1
Die Universität Oldenburg hatte zuvor selbst die falsche Praxis mit forciert und durchgesetzt, dass über die Regelstudienzeit hinausgehende Semester in den Master mitgenommen werden – was zu keinem Zeitpunkt als gerecht bezeichnet werden konnte. Daher begrüßen wir als AStA dieses Urteil sehr, lehnen die Langzeitstudiengebühr aber ohnehin insgesamt ab.
Falls ihr Nachfragen zu oder Probleme mit der Anrechnung eures Studienguthaben habt, meldet euch gerne beim Referat für Hochschulpolitik.
internehochschulpolitik@asta-oldenburg.de
Die aktuellen Sprechzeiten findet ihr auf der AStA-Website.