Die Gremienarbeit gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer Fachschaft. In den Gremien haben die Studierenden die Möglichkeit die Entwicklungen ihres Studiums zu beeinflussen und Kritik anzubringen.
Es ist wichtig die Gremien ständig mit Studierenden zu besetzen, um das Mitbestimmungsrecht wahrzunehmen.
Ebenso wichtig ist es, die Beschlüsse im Blick zu behalten, die von den Gremien getroffen werden. Diese lassen sich über die Protokolle nachvollziehen, die der Fachschaft nach § 24 Absatz 2 der Grundordnung zeitnah und unaufgefordert zugesandt werden müssen. Für die Fachschaften umfasst dies die Protokolle des Fakultätsrats, der Studienkommission und des Instituts. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Zusendung der relevanten Protokolle nicht zeitnah und unaufgefordert. Deshalb ist es sinnvoll mit dem Hinweis auf den oben genannten Paragraphen in den entsprechenden Sekretariaten einzufordern, dass die Protokolle Euch unaufgefordert zugesandt werden.