Was ist eine Evaluation?

Evaluation bedeutet im eigentlichen Sinne des Wortes „Bewertung“. „Evaluation dient als Planungs- und Entscheidungshilfe und hat somit etwas mit der Bewertung von Handlungsalternativen zu tun (vgl. Wottawa, 1986)“. Eine Evaluation hat den Zweck, die Effizienz und Qualität der Lehre zu überprüfen und auf Missstände hinzuweisen. Für Fachschaften, also Studierende, bedeutet diese Maßnahme ein wirksames Mittel, um die Qualität ihres Studiums zu verbessern.
Neben den bekannten Evaluationsformen wie beispielsweise durch den Verbund Norddeutscher Universitäten (Bremen, Greifswald, Hamburg, Kiel, Lübeck, Oldenburg und Rostock) und die ZEvA (Zentrale Evaluationsagentur) können Fachschaften auch eigene Evaluationen durchführen.

Durchführung einer Evaluation

Zur Bewertung der Lehre muss eine vorherige Bestandsaufnahme, d.h. eine Beschreibung des Ist-Zustandes erfolgen. Hierzu wird eine schriftliche Umfrage unter Studierenden und Lehrenden durchgeführt.

Das Evaluationsverfahren läuft auf mehreren Ebenen ab. Der erste Teil ist die Bestandsaufnahme als Selbstevaluation durch die betreffende Hochschule oder den betreffenden Fachbereich. Hier sind mehrere Methoden in der Praxis vertreten.
Fragebögen, die die Beurteilung des betreffenden Studienganges durch die Studierenden erfassen, eigene Berichte von Studierenden (ein solcher unabhängiger Bericht ist von Studierenden im Fachbereich Sozialwissenschaften geschrieben worden. Dieser ist für Interessierte im Fachschaftenreferat oder in der Fachschaft Sozialwissenschaften erhältlich), Berichte durch Lehrende oder durch (paritätisch besetzte) Arbeitsgruppen aus Lehrenden und Studierenden.

Der zweite Schritt der Evaluation ist die Beurteilung des betreffenden Fachbereiches durch unabhängige GutachterInnen. Die Gruppe setzt sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden anderer Universitäten sowie Menschen aus der Arbeitswelt, die sich einige Tage an der Universität aufhalten, Veranstaltungen besuchen etc. und anschließend einen eigenen Bericht verfassen.

Der Staat sieht die Evaluation primär als Maßnahme zur Qualitätsverbesserung der Lehre im Rahmen der akademischen Eigenverantwortlichkeit und als Selbstverwaltungs-Schritt zu mehr Hochschulautonomie. Dagegen stehen Befürchtungen seitens der Hochschulen, der Staat schaffe sich mit der Lehrevaluation ein neues administratives Kontroll- und Rationalisierungsinstrument zur Reglementierung der Lehre unter dem finanzpolitischen Druck knapper Haushalte.

Wie oben bereits beschrieben findet eine Evaluation entweder im kleinen Rahmen als Veranstaltungsanalyse oder im größeren Rahmen von Evaluationsprojekten, die vom Land oder im Nordverbund durchgeführt werden, statt. Was das genau bedeutet, soll später noch genauer erläutert werden. Veranstaltungsbewertungen oder ähnliches haben den Vorteil, dass sie in Planung, Durchführung und Auswertung völlig in den Händen der Studierenden liegen. Allerdings kann sich der Nachteil ergeben, dass den Ergebnissen und Verbesserungsvorschlägen von Seiten der Lehrenden nicht die nötige Bedeutung zugemessen wird und sich dadurch keine nennenswerten Veränderungen ergeben werden. In den Konzepten der beiden gängigen großen Evaluationskonzepte (Land Niedersachsen und Nordverbund) finden die Meinungen der Studierenden hingegen nicht die nötige Akzeptanz. Im folgenden sollen die beiden Evaluationskonzepte mit besonderen Hinweisen für Studierende, vorgestellt werden.

Evaluation im Verbund Norddeutscher Universitäten

(Bremen, Greifswald, Hamburg, Kiel, Lübeck, Oldenburg und Rostock/ www.uni-nordverbund.de)

Die oben genannten norddeutschen Universitäten haben sich zu einem Verbund zusammengeschlossen und 1994 einen Vertrag über ein hochschulautonomes und länderübergreifendes Evaluationsprojekt abgeschlossen.

In diesem Verbund werden jedes Jahr zwei oder drei Fächer in einem selbst gesetzten Rahmen evaluiert. Die Teilnahme der Hochschulen und der Fächer ist dabei immer freiwillig.

Für die Durchführung haben sich die Universitäten ein Konzept überlegt, dass eher Projektcharakter hat, wobei die Projekte in der Verantwortung der einzelnen Hochschulen liegen. Es gibt also, anders als bei den Evaluationen, die von den Ländern durchgeführt werden, keine Vorgaben von den Kultusministerien. Dadurch, dass die teilnehmenden Hochschulen jeweils einem anderen Bundesland zugeordnet sind, geht es hier weder um ein Ranking der Hochschulen, noch um Konkurrenz um den Landeshaushalt.

Das Konzept sieht eine Kombination aus Selbstreflexion und externer Begutachtung vor. Dies bedeutet, dass zunächst die einzelnen Fächer für sich eine Bestandsaufnahme machen, die Ergebnisse analysieren und daraus konkrete Ideen zur Verbesserung entwickeln. Anschließend besucht eine externe GutachterInnenkommission den Fachbereich und entwickelt ihrerseits Ratschläge für die jeweiligen Fächer. Den Abschluss bildet eine gemeinsame große Runde mit allen Beteiligten.

Ablauf einer Evaluation

1. Erarbeitung einer Selbstbeschreibung des Faches (1. Semester)

  • Bildung einer Arbeitsgruppe aus Studierenden und Lehrenden des jeweiligen Faches
  • Treffen der Delegierten des Faches aller beteiligten Universitäten (Austausch über das geplante Vorgehen, Vorschläge für die Zusammensetzung der Gruppe der GutachterInnen, Bericht über Veränderungen, die am Frageleitfaden vorgenommen worden sind etc.)
  • Die Arbeitsgruppe erarbeitet unter möglichst breiter Beteiligung der Studierenden und Lehrenden die Selbstbeschreibung des Faches.
  • Am Ende des ersten Halbjahres muss die Selbstbeschreibung den Lehrenden und Studierenden des Faches sowie den GutachterInnen zur Verfügung gestellt werden.

2. Begutachtung und Empfehlungen der externen Kommissionen (2. Semester)

  • Grundlage ist die schriftliche Selbstevaluation
  • Gespräche der Gutachtenden mit Studierenden und Lehrenden des Faches, ggf. mit dem technischen Verwaltungspersonal, der Frauenbeauftragten und anderen (ca. 2 Tage lang)
  • Bericht und Empfehlungen der GutachterInnen
  • auswertende Konferenz unter Teilnahme von Lehrenden, Studierenden, GutachterInnen, VertreterInnen der Hochschulleitung, VertreterInnen der Berufswelt
  • abschließende Überarbeitung des Berichts, der Stellungnahmen sowie der Empfehlungen

3. Veröffentlichung der Gutachten und Umsetzung der Empfehlungen

Die bereits veröffentlichten Ergebnisse der Untersuchungen der externen EvaluationsgutachterInnen und schon eventuell erfolgte und festgehaltene Umsetzungen der evaluierten Studiengänge können im FS-Referat, soweit vorhanden, eingesehen bzw. erfragt werden. Aus Kostengründen ist es uns nicht möglich, alle Gutachten, die meist einen recht großen Umfang haben, zu kopieren und in den FS-Reader zu stellen.