Die Fachschaftsvollversammlung wird beliebig oft durch die Fachschaft einberufen und muss zwei Wochen vorher öffentlich (z.B. am Schwarzen Brett) angekündigt werden. Zu welchem Zeitpunkt diese stattfindet, bleibt jeder Fachschaft selbst überlassen. Die Fachschaftsvollversammlung hat den Zweck, die Studierenden eines Faches über aktuelle Entwicklungen, die die Studierenden betreffen, zu informieren. Des weiteren dient die Versammlung dazu, in wichtigen hochschulpolitischen Angelegenheiten die studentische Meinung einzufangen. Außerdem müssen hier die Mitglieder der Fachschaft gewählt werden. Über die Versammlung muss Protokoll geführt werden, das bei uns im Fachschaftenreferat eingereicht werden muss. Die Protokolle dienen unter anderem der späteren Genehmigung der Fachschaftsarbeit der aktiven Fachschaftsmitglieder für die Verlängerung der Förderungshöchstdauer des Bafögs. Für die Erhöhung des Studienguthabens wird Gremienarbeit nicht mehr angerechnet!