Was wir machen

Die Tätigkeit für interne Hochschulpolitik besteht aus drei ‚Säulen‘: Debatten an-stöße zur politischen Positionierung als AStA, Unterstützung und Organisation politischer Aktionen sowie die Beratung. Innerhalb der Beratung sollen Studierende zu den Themenkomplexen der internen Hochschulpolitik, z. B. zu Prüfungsangelegenheiten, Anwesenheitskontrollen, Anwesenheitspflicht und allgemeinen Prüfungsfragen beraten werden.

Anfang 2022 haben das Referat Studium und Lehre in  Zusammenarbeit mit dem Akademischen Prüfungsamt ein dreijähriges Projekt zur Reformierung der allgemeinen Prüfungsordnung gestartet. Dieses wird vom Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Internationales Prof. Dr. Karsten Speck geleitet. Projektkoordinatorin ist Ulrike Helms (Referat Studium und Lehre) in Zusammenarbeit mit Kirsten Klooster (Dez. 3) und Imke Degering (Referat Studium und Lehre). Für das Vorhaben werden die Prüfungsordnungen der Studiengänge allgemein in einer Prüfungsordnung zusammengefasst. Bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel der Studiengang Medizin, wird diese Änderung alle Bachelorstudiengänge betreffen. Die Fakultäten können selbst entscheiden, welche Masterstudiengänge sich angliedern.

Der AStA wird den Prozess als Teil des Lenkungskreises begleiten. Für Fragen wendet euch gerne an internehochschulpolitik@asta-ol denburg.de oder direkt an das Projekt unter: apo-reformprojekt@uol.de

Durch den Beginn der Onlinelehre sind auch E-Klausuren als gängige Prüfungsmethode integriert worden. Die aktuell noch für 2-fach Bachelor befristete und für andere Studiengänge unbefristete Ordnung wird evaluiert und überarbeitet. Weitere Fortschritte werden hier bekannt gegeben.

Bei Rückfragen kommt gerne innerhalb der Sprechstunden der internen Hochschulpolitik in den AStA oder meldet euch per E-Mail unter internehochschulpolitik@asta-ol denburg.de

Studierende haben ein Studienguthaben an Semestern, welches sich aus der Regelstudienzeit (in der Regel sechs Semester im Bachelor und 4 Semester im Master) und sechs weiteren Semestern zusammensetzt. Ist dieses Guthaben aufgebraucht, müssen Studierende Langzeitstudiengebühren zahlen (500 € zusätzlich zum Semesterbeitrag).

Der Verbrauch des Studienguthabens wurde in Niedersachsen für vier Semester vom Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt. Das heißt, dass Studierende, welche in dieser Zeit studiert haben, eine verlängerte Regelstudienzeit haben.

Es gibt verschiedene Gründe, welche genutzt werden können, um aufgrund eines Härtefalls keine Langzeitstudiengebühren zu zahlen. Eine Auflistung findet ihr im passenden Antrag hier: https://uol.de/studium/gebuehren/langzeitstudiengebuehren#:~:text=Antrag%20auf%20Erstattung%20der%20Langzeitstudiengeb%C3%BChren

Durch ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg wurde die Berechnung des Studienguthabens im Wechsel von Bachelor auf Master präzisiert.
Ist das Studienguthaben bereits im Bachelor aufgebraucht (sechs Regelsemester + sechs zusätzliche Semester), ist ab dem Wechsel in den Master dennoch keine Langzeitstudiengebühr zu zahlen. Dort gilt die normale Regelstudienzeit (vier Semester) als weiterhin befreit von der Langzeitstudiengebühr.

OVG-Urteil zu Langzeitstudiengebühren im konsekutiven Master:

Aufgrund eines aktuellen Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 24.11.2021, 2 LB 127/21) steht Studierenden, die ein konsekutives Masterstudium aufnehmen und sich innerhalb der Regelstudienzeit eines konsekutiven Masterstudiums befinden, ein Studienguthaben in Höhe der Regelstudienzeit zu. Dabei wird die Anzahl der bisherigen Hochschulsemester im vorangegangenen Bachelorstudium nicht berücksichtigt.

Bei Fragen zu Langzeitstudiengebühren kommt gerne innerhalb der Sprechstunden der internen Hochschulpolitik in den AStA oder meldet euch per E-Mail unter internehochschulpolitik@asta-oldenburg.de

Veränderungen in den Prüfungsordnungen

System-Akkreditierung

Die Systemakkreditierung ist das neue Verfahren des Qualitätsmanagements an der Universität Oldenburg. Hiermit werden die Studiengänge anhand verschiedener Aspekte wie der Studierbarkeit oder dem modularen Aufbau der Studiengänge geprüft. Der achtjährige Durchlauf jedes Studiengangs setzt auch wesentlich auf die Mitarbeit der Studierenden der jeweiligen Studiengänge. Das geschieht in verschiedenen Gremien wie beispielsweise auf der Ebene des Studiengangs und der jährlichen Studiengangskonferenzen und bei Bedarf auch auf der Modulebene mit einer entsprechenden Clusterkonferenz. Die Universität ist dabei auf die Teilnahme der organisierten Studierendenschaft über die Fachschaftsräte und deren Vertreter*innen angewiesen. Die Aufgabe des Referats für interne und externe Hochschulpolitik sehen wir in diesem Prozess dabei in der Koordination und Vernetzung der Studierenden der einzelnen Studiengänge. Bei Fragen oder Beschwerden könnt ihr euch gerne an gremien@asta-oldenburg.de oder Micha Keiten (micha.keiten@asta-oldenburg.de), unseren derzeitigen Beauftragten für die Systemakkreditierung aus dem Referat für interne und externe Hochschulpolitik, wenden.

Schluss mit #LernenAmLimit: Her mit Wohnraum, BAföG für alle und Geld für Bildung! Jedes Jahr der gleiche Schreck: Student*innen sitzen auf dem Boden des Hörsaals, finden keine Wohnung und von welchem Geld sollen sie eigentlich leben? Die prekären Rahmenbedingungen sind bekannt, sie werden sogar Jahr um Jahr prekärer. Hast Du auch in diesem Semester keinen Platz in deinem Seminar ergattert? Keinen Laborplatz bekommen? Kein Tutoriumsplatz in Sicht? – Bitte schildere uns auch deinen Fall: 

lernenamlimit@asta-oldenburg.de – Schluss mit Lernen am Limit!

Was brauchen wir von dir: 

  • Namen:
  • Mailadresse: 
  • Modulbezeichnung:
  • Kurze Begründung warum du keinen Platz bekommen hast z.B. Warteplatz:

Was bringt dir das: 

  • Uns erreichen viele Beschwerden, Fragen bezüglich der Veranstaltungskapazitäten der einzelnen Studiengänge. Um gegenüber der Uni das Problem möglichst transparent und realitätsgetreu darstellen zu können benötigen wir Dein Feedback. 
  • Nur mit deiner Mitarbeit können wir unser Präsidium von der Realität überzeugen!
  • Wichtig ist, daß Du dir von der modulverantwortlichen Personen in einem formlosen Schreiben bestätigen lässt für welches Modul du keinen Platz bekommen hast. Nur so kannst Du deinen Anspruch gegenüber der Universität später durchsetzen.

Lernen am Limit