Seit langer Zeit setzen sich aktive Studierende für ein Mitbestimmungsrecht in den universitären Gremien ein. In allen Gremien geht es ja schließlich auch um die Interessen der an dieser Universität Immatrikulierten, also z.B. um das Studienangebot, Stellenneubesetzungen, Änderungen von Prüfungs- und Studienordnungen oder das Leitbild der Universität. 

Mitbestimmung

Selbstverwaltung

Zusätzlich gibt es an der Universität eine studentische Selbstverwaltung, die sich eigenständig um die Belange der Studierenden kümmert. Diese ist in Niedersachsen auch gesetzlich verankert und wird somit als „verfasste Studierendenschaft“ bezeichnet. Alle Student_innen sind automatisch Mitglied und entrichten einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 23,40 € pro Semester über den sich die Selbstverwaltung finanziert.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Instanzen in der studentischen Mitbestimmung und Selbstverwaltung an der Universität Oldenburg. Durch Klicken auf die Grafik lassen sich erläuternde Texte einsehen.

Eine zentrale Forderung bezüglich der studentischen Mitbestimmung ist die paritätische Besetzung der Hochschulgremien. Paritätische Besetzung bedeutet, dass Studierende, Professor_innen, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen und Mitarbeiter_innen von Technik und Verwaltung (hierzu zählen alle Bediensteten der Universität) jeweils mit der gleichen Anzahl von Vertreter_innen in den Gremien sitzen (sollen). Seitens der Studierenden ist das sogar noch eine bescheidene Forderung, denn schließlich sind sie in absoluten Zahlen die mit Abstand größte Statusgruppe an der Universität. Doch nicht mal diese „bescheidene“ studentische Forderung nach paritätischer Besetzung wird in den entscheidenden Gremien respektiert – die Hochschullehrer_innen haben dort fast immer die Mehrheit der Sitze und können alle anderen Statusgruppen überstimmen. Oftmals werden daher Anträge, die von studentischer Seite in die Gremien eingebracht werden, von der Hochschullehrer_innen-Mehrheit niedergestimmt. Dennoch ist die Gremienarbeit sehr wichtig und es gibt dort engagierte studentische Vertreter_innen, die meistens gleichzeitig mit den Wahlen zum StuPa im Januar gewählt werden.

Der Allgemeine Studierendenausschuss ist Teil der sogenannten Verfassten Studierendenschaft. Diese gibt es heute in der Bundesrepublik in allen Bundesländern außer in Bayern. Man spricht von einer Verfassten Studierendenschaft, wenn der Zusammenschluss von Studierenden gesetzlich verankert ist und zwar in den Hochschulgesetzen der jeweiligen Länder. Bei uns geschieht das über das niedersächsische Hochschulgesetz (NHG).

Das StuPa wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Die Ausrichtung des AStA wird von den Abgeordneten bestimmt. Der AStA bildet schließlich die „Regierung“ der Studierenden und ist das exekutive Organ der Verfassten Studierendenschaft. Er besteht aus Referent_innen, die die Studierenden nach außen vertreten und Hochschulpolitik betreiben, indem sie sich um Themen wie Semesterticket, Rechts- und BAFöG-Beratung, politische Bildung, Kultur auf dem Campus oder Nachhaltigkeit kümmern.

Der AStA der Legislaturperiode 2021/22 setzt sich aus zwei gleichberechtigten Sprecher_innen, einem Finanzreferenten und 7 weiteren Referent_innen, sowie einigen Beauftragten zusammen.

Die Arbeit deines AStA fußt auf den Beschlüssen des Studierendenparlamentes (StuPa). Förderanträge und sonstige Beschlüsse werden in der öffentlichen AStA-Sitzung (jeden Montag, 10:00 Uhr c.t. in der AStA-Sitzecke) bearbeitet und gefasst.

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Hochschule − neben dem Präsidium, dem Hochschulrat und dem gemeinsamen Lenkungsausschuss der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth (Jade Hochschule).

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist geregelt, dass die Hochschullehrer_innen im Senat immer einen Sitz mehr haben müssen als alle anderen Statusgruppen der Universität zusammen. Derzeit besteht der Senat aus sieben Hochschullehrer_innen, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, zwei Mitarbeiter_innen aus Technik und Verwaltung und zwei studentischen Senatsmitgliedern. Die kleinste Statusgruppe der Universität (die Hochschullehrer_innen) besitzt demnach immer die einfache Mehrheit. Der/die Präsident_in führt den Vorsitz ohne Stimmrecht.

Mit der Reform des (NHG) von 2002 wurde der demokratisch gewählte Senat entmachtet; viele seiner ehemaligen Befugnisse sind nunmehr direkt auf das Präsidium oder sogar dem vom Ministerium eingerichteten gemeinsamen Lenkungsausschuss übertragen worden. Dieser Lenkungsausschuss wird aus den Präsident_innen der Uni, der Jade Hochschule und einem vom Fachministerium bestellten Mitglied gebildet. Der Lenkungsausschuss hat die „zukunftsorientierte, aufeinander abgestimmte Entwicklung der beiden Hochschulen“ zur Aufgabe; das Präsidium soll die „moderne“ Hochschule durch „unternehmerisches und eigenverantwortliches Handeln“ leiten und der Universität so eine goldene Zukunft sichern.

Die Arbeit des Senats ist durch die neuen Regelungen im NHG weitgehend auf Fragen der Grundordnung und weiterer grundsätzlicher Regelungen beschränkt. Ansonsten hat das Präsidium gegenüber dem Senat lediglich eine umfassende Informationspflicht. Das Präsidium wiederum kann Entscheidungen zur Entwicklung der Hochschule nur noch im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss sowie den beiden Hochschulräten treffen.

Der Hochschulrat in seiner jetzigen Form geht auch auf die bereits angesprochene Reform des NHG und die damit einhergehende Entdemokratisierung der Hochschulen zurück, er ist dem Aufsichtsrat eines Unternehmens nachgebildet.

Die Mitglieder des Hochschulrats sind „mit dem Hochschulwesen vertraute Personen vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur“.

Der Hochschulrat besteht aus sieben Mitgliedern. Fünf davon bestellt das Fachministerium im Einvernehmen mit dem Senat. Ein Mitglied wird durch das Fachministerium direkt bestellt, lediglich eines der sieben Mitglieder darf der Senat selbst wählen.

Der Hochschulrat hat gegenüber dem Präsidium beratende Funktion.

Die Studienkommission berät zu allen Fragen der Lehre, wie z.B. Studienordnungen oder Lehrangebot. Ihre Entscheidungen bedürfen der Bestätigung durch den Fakultätsrat. Des Weiteren hat sie das Vorschlagsrecht für den Studiendekan. Der Studienkommission gehören 4 Studierende, 2 wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, sowie 2 Hochschullehrer_innen an. Der/die Studiendekan_in führt hier den Vorsitz ebenfalls ohne Stimmrecht. Sprich wenn Du mal wieder zu einer Veranstaltung willst und schon im Gang feststellst, dass der Raum so überfüllt ist, dass beim besten Willen kein Platz mehr zu ergattern ist oder das Lehrangebot des Semesters so miserabel ist, dass Du Dich fragst, wie Du noch „ordnungsgemäß“ studieren sollst, dann ist entweder im Fakultätsrat oder der Studienkommission mächtig was schief gelaufen.

Studiengremium

Einige Institute haben auch noch eigene Studienkommissionen, die dann häufig Studiengremium genannt wird.

An der Carl von Ossietzky Universität gibt es sechs Fakultäten. Jede dieser Fakultäten besitzt einen Fakultätsrat und jeweils eine zentrale Studienkommission. Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Forschung und Lehre. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt gegenüber dem Präsidium Stellung zu Einführungen, wesentlichen Änderungen und Schließungen von Studiengängen. Zudem wählt er das Dekanat. Dem Fakultätsrat gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an. Sie werden nach Gruppen direkt gewählt. Der/die Dekan/in führt ohne Stimmrecht den Vorsitz. Die Hochschullehrer_innengruppe hat dabei 7 Sitze, die anderen drei Statusgruppen je 2 Sitze.

Eine Fakultät setzt sich aus mehreren Instituten (manchmal auch Departments) zusammen. Die Institute sind teilweise deckungsgleich mit den verschiedenen Fächern. Die Institute werden von einer/m Institutsdirektor_in und dem Institutsrat geleitet. Der Institutsrat wird auf einer Institutsvollversammlung von den Mitgliedern des Instituts in geheimer Wahl nach Statusgruppen gewählt. Er besteht je nach Institut aus 13 oder 7 Mitgliedern, im Einzelnen dann 7 (4) Hochschullehrer_innen und je 2 (1) aus den anderen Statusgruppen. Nach seiner Konstituierung wählt er den/die Institutsdirektor_in.

Die Verfasste Studierendenschaft ist nach dem Modell der parlamentarischen Demokratie organisiert. Sie hat ein eigenes Parlament, welches aus 50 Abgeordneten besteht und Studierendenparlament (StuPa) genannt wird. Jedes Jahr im Januar werden die Mitglieder des Parlaments neu gewählt. Dazu werden im Mensafoyer am Uhlhornsweg und in Wechloy Wahlstände aufgebaut, wo alle Student_innen der Universität ihre Stimme abgeben können. Zur Wahl stehen hochschulpolitische Listen,  aber auch Einzelkandidat_innen.

Anhand der Wahlbeteiligung und der Anzahl der zu wählenden Abgeordneten (50) wird ausgerechnet, wie viele Stimmen jemand bekommen haben muss, um einen Sitz zu erhalten. (Also z.B. bei 14.000 Studierenden und 10% Wahlbeteiligung: 1400 gültige Stimmen : 50 Sitze = 28 benötigte Stimmen pro Sitz). Hat ein_e Einzelkandidat_in diese Stimmzahl erreicht, so wird sie Mitglied. Die jeweiligen Listen erhalten so viele Plätze im StuPa, wie die Mindeststimmenzahl für einen Sitz in die Anzahl der Gesamtstimmen für die Liste passt.

Das StuPa ist nach der Vollversammlung das höchste beschlussfassende Gremium der Verfassten Studierendenschaft. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich und alle Interessierten können der Sitzung beiwohnen. In der Regel tagt das StuPa drei mal im Semester.

Des Weiteren kann das StuPa Ausschüsse gründen. Besetzt werden müssen die bestehenden, der Haushaltsausschuss, der Wahlausschuss und die Semesterticket Härtefallkommission.

Nähere Informationen und aktuelle Termine findet ihr auf der

Der Ältestenrat ist das Kontrollorgan der Verfassten Studierendenschaft.

Er entscheidet über die (Un-)Gültigkeit von Wahlen und Urabstimmungen und schreitet bei Problemen mit der Satzung ein.

Er besteht normalerweise aus 3 Mitgliedern und wird im Regelfall in der vorletzten Sitzung der Legislaturperiode des StuPas gewählt.

Neben dem StuPa werden auch Fachschafträte von einzelnen Studiengängen oder Fachbereichen gebildet und sind ebenfalls ein wichtiger Teil der Hochschulpolitik. Die Fachschaftsräte wählen zudem auf der Fachschaftenvertreter_innen-Vollversammlung (F3V) ihre Repräsentanten im unabhängigen Fachschaftenreferat, das ebenfalls im AStA-Trakt zu finden ist.

Auch weitere autonome und unabhängige Referate wie das Schwulenreferat, das Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende, das Feministische Referat und die Hochschulgruppe ausländischer Studierender sitzen im AStA-Trakt. Sie werden von der Vollversammlung ihrer jeweiligen Statusgruppen gewählt und haben ebenfalls eine Stimme auf der AStA-Sitzung, handeln ansonsten allerdings unabhängig vom AStA.

Übersicht

Der Allgemeine Studierendenausschuss ist Teil der sogenannten Verfassten Studierendenschaft. Diese gibt es heute in der Bundesrepublik in allen Bundesländern außer in Bayern. Man spricht von einer Verfassten Studierendenschaft, wenn der Zusammenschluss von Studierenden gesetzlich verankert ist und zwar in den Hochschulgesetzen der jeweiligen Länder. Bei uns geschieht das über das niedersächsische Hochschulgesetz (NHG).

Die Verfasste Studierendenschaft: Mitbestimmung und Selbstverwaltung

zur Geschichte

Entstehung und Zeit des Nationalsozialismus

Verfasste Studierendenschaften in der heutigen Form tauchten in der deutschen Geschichte zum ersten Mal zu Beginn der Weimarer Republik auf. Zu den ursprünglich angedachten Aufgaben gehörten damals die Pflege von Kultur und Sport, sowie die wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe innerhalb der Studierendenschaft. Die damaligen verfassten Studierendenschaften wurden in den meisten Fällen von nationalsozialistischen und völkischen Gruppen dominiert, die zumeist in Corps und Burschenschaften organisiert waren. Diese Ausrichtung machte die Mehrheit der Studierenden besonders empfänglich für den aufkommenden Nationalsozialismus, dessen Hochschulgruppe, der „Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund“, bis 1932 (also vor der Allgenmeinen Machtergreifung) vollkommen die Macht in der Studierendenschaft übernommen hatte. Antisemitische Ausschreitungen, Rassismus und die Verfolgung Andersdenkender waren so schon vor 1933 an der Tagesordnung.

Nachkriegszeit

In der Nachkriegszeit wurden von den West-Alliierten die Verfassten Studierendenschaften formal wieder hergestellt, verhielten sich aber überwiegend unpolitisch. Erst in den 1960er Jahren im Zuge der politischen Aktivität der Studierenden – und dem damit einhergehenden Hinterfragen von universitären Autoritäten und Traditionen – gewannen die Studierendenschaften wieder politisch an Bedeutung. Gleichzeitig wurde für ein gleichberechtigtes Mitspracherecht in den universitären Gremien gekämpft.

 

Verbote & staatliche Repression

In den 1970er Jahren verschärfte sich die staatliche Repression gegen die gesetzlich verankerte Verfasste Studierendenschaft. Bayern (1973) und Baden-Württemberg (1977) schafften in diesem Zuge die Verfassten Studierendenschaft kurzerhand ab, in Marburg (1975) und Göttingen (1977) wurden die ASten kriminalisiert, indem Amtsenthebungsverfahren gegen deren gewählte Vertreter_innen angestrengt wurden.

Auch heute noch wird in konservativ regierten Bundesländern die Legitimität der Verfassten Studierendenschaft immer wieder in Frage gestellt. Das hessische Hochschulgesetz sieht für das studentische Mandat Einschränkungen vor, wenn bei den Wahlen zum Studierendenparlament weniger als 25% sich beteiligen. Die gute Nachricht, in Baden-Württemberg beschloss der Landtag 2012 die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft.

allgemeinpolitisches Mandat

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt ist auch die Frage nach dem allgemeinpolitischen Mandat. Vertreter_innen von Verfassten Studierendenschaften mit allgemeinpolitischem Mandat dürfen sich öffentlich zu allgemeinpolitischen Fragen äußern. Dies ergibt auch Sinn, da Hochschulpolitik ohne Bezug auf allgemeinpolitische Fragen viel zu kurz greift. Hochschulpolitik ist immer nur mit Bezug auf allgemeinpolitische Fragen möglich. Erst 1976 wurden von der damaligen Bundesregierung Verfasste Studierendenschaften mit allgemeinpolitischem Mandat im Hochschulrahmengesetz verankert – allerdings nur als „kann-Bestimmung“. Daher haben bis heute einige Bundesländer das allgemeinpolitische Mandat aus ihren Hochschulgesetzen gestrichen oder nie aufgenommen, wie z. B. Bremen – auch eine Möglichkeit mit politisch unbequemen Gruppen fertig zu werden. In Niedersachsen haben die Verfassten Studierendenschaften ein allgemeinpolitisches Mandat.

Mitbestimmung

an der Universität Oldenburg

Seit langer Zeit setzen sich aktive Studierende für ein Mitbestimmungsrecht in den universitären Gremien ein. In allen Gremien geht es ja schließlich auch um die Interessen der an dieser Universität Immatrikulierten, also z.B. um das Studienangebot, Stellenneubesetzungen, Änderungen von Prüfungs- und Studienordnungen oder das Leitbild der Universität. 

Parität? Fehlanzeige!

Eine zentrale Forderung bezüglich der studentischen Mitbestimmung ist die paritätische Besetzung der Hochschulgremien. Paritätische Besetzung bedeutet, dass Studierende, Professor_innen, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen und Mitarbeiter_innen von Technik und Verwaltung (hierzu zählen alle Bediensteten der Universität) jeweils mit der gleichen Anzahl von Vertreter_innen in den Gremien sitzen (sollen). Seitens der Studierenden ist das sogar noch eine bescheidene Forderung, denn schließlich sind sie in absoluten Zahlen die mit Abstand größte Statusgruppe an der Universität. Doch nicht mal diese „bescheidene“ studentische Forderung nach paritätischer Besetzung wird in den entscheidenden Gremien respektiert – die Hochschullehrer_innen haben dort fast immer die Mehrheit der Sitze und können alle anderen Statusgruppen überstimmen. Oftmals werden daher Anträge, die von studentischer Seite in die Gremien eingebracht werden, von der Hochschullehrer_innen-Mehrheit niedergestimmt. Dennoch ist die Gremienarbeit sehr wichtig und es gibt dort engagierte studentische Vertreter_innen, die meistens gleichzeitig mit den Wahlen zum StuPa im Januar gewählt werden. Im Folgenden wollen wir einige dieser Gremien vorstellen.

Der Senat

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Hochschule − neben dem Präsidium, dem Hochschulrat und dem gemeinsamen Lenkungsausschuss der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth (Jade Hochschule).

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist geregelt, dass die Hochschullehrer_innen im Senat immer einen Sitz mehr haben müssen als alle anderen Statusgruppen der Universität zusammen. Derzeit besteht der Senat aus sieben Hochschullehrer_innen, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, zwei Mitarbeiter_innen aus Technik und Verwaltung und zwei studentischen Senatsmitgliedern. Die kleinste Statusgruppe der Universität (die Hochschullehrer_innen) besitzt demnach immer die einfache Mehrheit. Der/die Präsident_in führt den Vorsitz ohne Stimmrecht.

Mit der Reform des (NHG) von 2002 wurde der demokratisch gewählte Senat entmachtet; viele seiner ehemaligen Befugnisse sind nunmehr direkt auf das Präsidium oder sogar dem vom Ministerium eingerichteten gemeinsamen Lenkungsausschuss übertragen worden. Dieser Lenkungsausschuss wird aus den Präsident_innen der Uni, der Jade Hochschule und einem vom Fachministerium bestellten Mitglied gebildet. Der Lenkungsausschuss hat die „zukunftsorientierte, aufeinander abgestimmte Entwicklung der beiden Hochschulen“ zur Aufgabe; das Präsidium soll die „moderne“ Hochschule durch „unternehmerisches und eigenverantwortliches Handeln“ leiten und der Universität so eine goldene Zukunft sichern.

Die Arbeit des Senats ist durch die neuen Regelungen im NHG weitgehend auf Fragen der Grundordnung und weiterer grundsätzlicher Regelungen beschränkt. Ansonsten hat das Präsidium gegenüber dem Senat lediglich eine umfassende Informationspflicht. Das Präsidium wiederum kann Entscheidungen zur Entwicklung der Hochschule nur noch im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss sowie den beiden Hochschulräten treffen.

Der Hochschulrat

Der Hochschulrat in seiner jetzigen Form geht auch auf die bereits angesprochene Reform des NHG und die damit einhergehende Entdemokratisierung der Hochschulen zurück, er ist dem Aufsichtsrat eines Unternehmens nachgebildet.

Die Mitglieder des Hochschulrats sind „mit dem Hochschulwesen vertraute Personen vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur“.

Der Hochschulrat besteht aus sieben Mitgliedern. Fünf davon bestellt das Fachministerium im Einvernehmen mit dem Senat. Ein Mitglied wird durch das Fachministerium direkt bestellt, lediglich eines der sieben Mitglieder darf der Senat selbst wählen.

Der Hochschulrat hat gegenüber dem Präsidium beratende Funktion.

Die Fakultätsübergreifende Studienkommission

Die Fakultätsübergreifende Studienkommission ist ein Gremium, das sich mit fakultätsübergreifenden Themen beschäftigt. Hierzu gehören u.a. der Professionalisierungsbereich im Bachelorstudium inkl. der zugehörigen Prüfungsordnungen, die Ordnung zur Durchführung der studentischen Lehrveranstaltungsevaluation und die Vergabe der Studienqualitätsmittel für den Professionalisierungsbereich. In den letzten Semestern wurde die Umsetzung der Ergebnisse der sog. Runden Tische in der Prüfungsordnung für die Fach- und Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge intensiv behandelt. Weiterhin nimmt die Fakultätsübergreifende Studien-kommission die Aufgaben der Studienqualitätskommission wahr. Die Fakultätsübergreifende Studienkommission hat zwölf stimmberechtigte Mitglieder: die sechs Studiendekan_innen der Fakultäten I-VI sowie je ein studentisches Mitglied pro Fakultät. Das Didaktische Zentrum (DIZ), die zentralen Einrichtungen, die Studierendenschaft sowie die Dezernate der zentralen Verwaltung können jeweils eine Vertreter_in als beratendes Mitglied entsenden, die Fakultäten zusätzlich noch je ein beratendes Mitglied aus der Mitarbeiter_innengruppe.

Studienqualitätskommission

Die Studienqualitätskommission ist ein Gremium, das für die Vergabe der Studienqualitätsmittel zuständig ist. Gemäß § 11 der Grundordnung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg werden die Aufgaben der Studienqualitätskommission von der Fakultätsübergreifenden Studienkommission wahrgenommen. Nach dem Wegfall der Studienbeiträge wurden als Kompensation die Studienqualitätsmittel eingeführt, die die Universität vom Land Niedersachsen erhält. Die rechtliche Grundlage bilden im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) die Paragraphen § 14a Gewährung von Studienqualitätsmitteln und § 14b Verwendung der Studienqualitätsmittel. Die Studienqualitätsmittel sind lt. Gesetz für die Sicherung und Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre einzusetzen. Die Universität hat eine Richtlinie für die Vergabe und Verwendung der Studienqualitätsmittel veröffentlicht. Hier sind u.a. Verteilungsmodell und Regeln zur Verausgabung festgelegt. Auf Basis der Gesetzesgrundlage und auf Grundlage der Richtlinie werden die Studienqualitätsmittel einmal pro Semester vergeben.

Die Fakultätsräte

An der Carl von Ossietzky Universität gibt es sechs Fakultäten. Jede dieser Fakultäten besitzt einen Fakultätsrat und jeweils eine zentrale Studienkommission. Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Forschung und Lehre. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt gegenüber dem Präsidium Stellung zu Einführungen, wesentlichen Änderungen und Schließungen von Studiengängen. Zudem wählt er das Dekanat. Dem Fakultätsrat gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an. Sie werden nach Gruppen direkt gewählt. Der/die Dekan/in führt ohne Stimmrecht den Vorsitz. Die Hochschullehrer_innengruppe hat dabei 7 Sitze, die anderen drei Statusgruppen je 2 Sitze.

Die Studienkommission

Die Studienkommission berät zu allen Fragen der Lehre, wie z.B. Studienordnungen oder Lehrangebot. Ihre Entscheidungen bedürfen der Bestätigung durch den Fakultätsrat. Des Weiteren hat sie das Vorschlagsrecht für den Studiendekan. Der Studienkommission gehören 4 Studierende, 2 wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, sowie 2 Hochschullehrer_innen an. Der/die Studiendekan_in führt hier den Vorsitz ebenfalls ohne Stimmrecht. Sprich wenn Du mal wieder zu einer Veranstaltung willst und schon im Gang feststellst, dass der Raum so überfüllt ist, dass beim besten Willen kein Platz mehr zu ergattern ist oder das Lehrangebot des Semesters so miserabel ist, dass Du Dich fragst, wie Du noch „ordnungsgemäß“ studieren sollst, dann ist entweder im Fakultätsrat oder der Studienkommission mächtig was schief gelaufen.

Studiengremium

Einige Institute haben auch noch eigene Studienkommissionen, die dann häufig Studiengremium genannt wird.

Der Institutsrat

Eine Fakultät setzt sich aus mehreren Instituten (manchmal auch Departments) zusammen. Die Institute sind teilweise deckungsgleich mit den verschiedenen Fächern. Die Institute werden von einer/m Institutsdirektor_in und dem Institutsrat geleitet. Der Institutsrat wird auf einer Institutsvollversammlung von den Mitgliedern des Instituts in geheimer Wahl nach Statusgruppen gewählt. Er besteht je nach Institut aus 13 oder 7 Mitgliedern, im Einzelnen dann 7 (4) Hochschullehrer_innen und je 2 (1) aus den anderen Statusgruppen. Nach seiner Konstituierung wählt er den/die Institutsdirektor_in.

Das Studentenwerk OIdenburg (SWO)

Die Gremien des Studentenwerks Oldenburg (SWO) sind nicht Teil der Selbstverwaltung der Universität bzw. der Verfassten Studierendenschaft. Allerdings spielen auch diese Gremien für die Studierenden eine wichtige Rolle, da Studierende auch im Verwaltungsrat und im Vorstand des SWO ertreten sind. In diesen Gremien wird die Arbeit des Studentenwerks, insbesondere der Geschäftsführung, kontrolliert.

Selbstverwaltung

An der Universität Oldenburg

Die Verfasste Studierendenschaft ist der größte und wichtigste Teil der studentischen Selbstverwaltung  unserer Universität. Sie ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) fest verankert und mit einem allgemeinpolitischen Mandat ausgestattet. Alle Student_innen (auch Du) sind automatisch Mitglied und entrichten einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 23,30 € pro Semester (plus 2,60 € zweckgebunden für die Unterhaltung der Fahrradselbsthilfewerkstatt).

Das Studierendenparlament (StuPa)

Die Verfasste Studierendenschaft ist nach dem Modell der parlamentarischen Demokratie organisiert. Sie hat ein eigenes Parlament, welches aus 50 Abgeordneten besteht und Studierendenparlament (StuPa) genannt wird. Jedes Jahr im Januar werden die Mitglieder des Parlaments neu gewählt. Dazu werden im Mensafoyer am Uhlhornsweg und in Wechloy Wahlstände aufgebaut, wo alle Student_innen der Universität ihre Stimme abgeben können. Zur Wahl stehen hochschulpolitische Listen,  aber auch Einzelkandidat_innen.

Anhand der Wahlbeteiligung und der Anzahl der zu wählenden Abgeordneten (50) wird ausgerechnet, wie viele Stimmen jemand bekommen haben muss, um einen Sitz zu erhalten. (Also z.B. bei 14.000 Studierenden und 10% Wahlbeteiligung: 1400 gültige Stimmen : 50 Sitze = 28 benötigte Stimmen pro Sitz). Hat ein_e Einzelkandidat_in diese Stimmzahl erreicht, so wird sie Mitglied. Die jeweiligen Listen erhalten so viele Plätze im StuPa, wie die Mindeststimmenzahl für einen Sitz in die Anzahl der Gesamtstimmen für die Liste passt.

Das StuPa ist nach der Vollversammlung das höchste beschlussfassende Gremium der Verfassten Studierendenschaft. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich und alle Interessierten können der Sitzung beiwohnen. In der Regel tagt das StuPa drei mal im Semester.

Des Weiteren kann das StuPa Ausschüsse gründen. Besetzt werden müssen die bestehenden, der Haushaltsausschuss, der Wahlausschuss und die Semesterticket Härtefallkommission.

Nähere Informationen und aktuelle Termine findet ihr auf der

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Das StuPa wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Die Ausrichtung des AStA wird von den Abgeordneten bestimmt. Der AStA bildet schließlich die „Regierung“ der Studierenden und ist das exekutive Organ der Verfassten Studierendenschaft. Er besteht aus Referent_innen, die die Studierenden nach außen vertreten und Hochschulpolitik betreiben, indem sie sich um Themen wie Semesterticket, Rechts- und BAFöG-Beratung, politische Bildung, Kultur auf dem Campus oder Nachhaltigkeit kümmern.

Der AStA der Legislaturperiode 2021/22 setzt sich aus zwei gleichberechtigten Sprecher_innen, einem Finanzreferenten und 7 weiteren Referent_innen, sowie einigen Beauftragten zusammen.

Die Arbeit deines AStA fußt auf den Beschlüssen des Studierendenparlamentes (StuPa). Förderanträge und sonstige Beschlüsse werden in der öffentlichen AStA-Sitzung (jeden Montag, 10:00 Uhr c.t. in der AStA-Sitzecke) bearbeitet und gefasst.

Der Ältestenrat

Der Ältestenrat ist das Kontrollorgan der Verfassten Studierendenschaft.

Er entscheidet über die (Un-)Gültigkeit von Wahlen und Urabstimmungen und schreitet bei Problemen mit der Satzung ein.

Er besteht normalerweise aus 3 Mitgliedern und wird im Regelfall in der vorletzten Sitzung der Legislaturperiode des StuPas gewählt.

Die Vollversammlung (VV)

Die VV ist das höchste Organ der Verfassten Studierendenschaft.

Sie findet auf Antrag statt, den entweder 10 % der Studierenden, das StuPa oder der AStA stellen können.

Die VV kann z. B. einen Streik oder eine Urabstimmung beschließen.

Jegliche Beschlüsse der VV sind für den AStA und das StuPa bindend.

Die Fachschaftsräte und die F3V

Neben dem StuPa werden auch Fachschafträte von einzelnen Studiengängen oder Fachbereichen gebildet und sind ebenfalls ein wichtiger Teil der Hochschulpolitik. Die Fachschaftsräte wählen zudem auf der Fachschaftenvertreter_innen-Vollversammlung (F3V) ihre Repräsentanten im unabhängigen Fachschaftenreferat, das ebenfalls im AStA-Trakt zu finden ist.

Die autonomen Referate

Auch weitere autonome und unabhängige Referate wie das Schwulenreferat, das Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende, das Feministische Referat und die Hochschulgruppe ausländischer Studierender sitzen im AStA-Trakt. Sie werden von der Vollversammlung ihrer jeweiligen Statusgruppen gewählt und haben ebenfalls eine Stimme auf der AStA-Sitzung, handeln ansonsten allerdings unabhängig vom AStA.

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Hinweis

Die Webseiten befinden sich nicht unbedingt auf dem aktuellen Stand. Deshalb empiehlt es sich, die sich beim Gremienreferat oder bei den Gremien sich über die Aktualität zu informieren.

Strukturen

Hier kannst Du das Beziehungsgefüge der universitären Gremien nachschauen.

  • Struktur auf Fakultätsebene
  • Senat & Co. (vor der Änderung des NHG im Sommer 2009)
  • Struktur der verfassten Studierendenschaft

Fakultätsräte

Studienkommissionen

Institutsräte

Präsidium

Senat

StuPa