Das Präsidium plant noch dieses Jahr eine Entscheidung darüber zu treffen, ob an der Universität vermehrt auch in der grundständigen Lehre sogenannte LfbA-Stellen (Lehrkraft für besondere Aufgaben) geschaffen werden. Diese sehen vor, dass die Stelleninhaber_Innen nur noch Lehre, aber keine Forschung mehr leisten. Das bedeutet bei einer vollen Stelle eine Erhöhung des Lehrdeputats von 10 auf bis zu 18 Semesterwochenstunden. Das ist ein Teil eines Trends, Lehre und Forschung zu Lasten des Mittelbaus und der Studierenden zu spalten. Die ganze Struktur der Lehre würde sich verändern. Nicht nur wird ohne Forschungsanteil die Qualität der Lehre sinken und sich weiter verschulen, sondern auch die Auswahlmöglichkeiten der Studierenden werden personell und thematisch eingeschränkt, weil weniger Leute einen Großteil der Lehre übernehmen müssen. Diese Verschiebung beeinflusst auch die Betreuungs- und Prüfungssituationen. Es ist zu befürchten, dass Prüfungen weiter zu geistfeindlichen Standardtests reduziert werden und auf einzelne Bedürfnisse und Sonderfälle weniger eingegangen werden kann. Wir sind gegen diese vermehrte, unsachgemäße Einführung von LfbA-Stellen, die ein weiterer Schritt zur Verschlechterung der Lehre bedeuten würde. Wir fordern stattdessen weiterhin entfristete wissenschaftliche Mitarbeiterstellen, wo die Einheit von Forschung und Lehre auch in personeller Einheit realisiert ist. Daher bitten wir um eure Mithilfe: Setzt mit eurer Unterschrift ein Zeichen gegen die vermehrte, unsachgemäße Einführung von LfbA-Stellen. Listen liegen im AStA aus und können hier heruntergeladen werden. Abgabe zu den Geschäftszeiten im AStA Sekretariat oder im Vorstandspostfach im AStA-Trakt. Stellungnahme des Mittelbaus im Institut für Philosophie vom 21.11.2019
Der Mittelbau des Instituts für Philosophie spricht sich gegen die flächendeckende Einrichtung eines Stellenmodells im Mittelbau aus, das nur noch LfbA- und FwN Stellen vorsieht. Die Gründe für diese Ablehnung sind wie folgt:
  1. Die Implementierung forschungsbasierter Lehre ist ein erklärtes Ziel der Universität und ihrer Gremien, die entsprechende Formate sollen in den kommenden Semestern in den Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen verankert werden. In ihrem Leitbild spricht die Universität davon, dass sie Forschung und Lehre eng verzahnen möchte. Die Einrichtung von LfbA-Stellen widerspricht diesen Zielen diametral.
  2. Eine Folge davon wird sein, dass die Lehre schematisiert wird, während Fähigkeiten wie selbständiges Arbeiten und Planen aufgrund der Strukturen nicht mehr gut vermittelt werden können. Das liegt nicht daran, dass die Menschen auf solchen Stellen nicht das entsprechende Engagement hätten, sondern daran, dass die Strukturen dieses Engagement sanktionieren. Die Universität Oldenburg bildet zu einem großen Teil Lehrer/innen aus und damit Multiplikatoren, deren Aufgabe es ist, mündige, demokratische Bürger/innen auszubilden. Dazu gehören Kritikfähigkeit und Eigenständigkeit. Um diese Ziele zu erreichen und auch angehenden Lehrenden zu vermitteln, ist die Verbindung von Lehre und Forschung unabdingbar.
  3. Die Einführung von LfbA-Stellen ist eine Maßnahme zur Kapazitätssteigerung auf Kosten der Lebenssituation von im Mittelbau beschäftigten Menschen.
  4. Nicht nur die Forschung wird unmöglich auf solchen Stellen. Es wird nicht möglich sein, dass sich LfbAs an der Antragstellung von Drittmitteln beteiligen, Tagungen oder Publikationen organisieren. Während die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen relativ flexibel einsetzbar sind, wird das mit LfbAs nicht mehr möglich sein.
  5. Deswegen droht eine Spaltung des Mittelbaus.
  6. Keine andere Universität in Niedersachsen sichert die Lehre über LfbA-Stellen. Es ist nicht einzusehen, warum das in der Universität Oldenburg anders sein sollte. Außerdem besteht von Seiten der Landesregierung kein Druck, LfbA-Stellen einzurichten. Bislang sind nicht einmal die Rahmenbedingungen der Mittelvergabe final geklärt: Die Selbstverpflichtung des Landes Niedersachsen wird nach unserem Wissensstand frühestens 2020 veröffentlicht.
  7. Die Gremien der universitären Selbstverwaltung werden auf Instituts- und Fakultätsebene übergangen. Im Protokoll des Fakultätsrat vom 18.09.2019 steht „Laut Auskunft von Frau Ruigendijk ist es bei entsprechender Begründung auch möglich, WM-Stellen einzurichten.“ Auf der Grundlage dieser Aussage hat das Institut für Philosophie den Vorschlag eingereicht, zwei wissenschaftliche MitarbeiterInnen stellen einzurichten. Die Kehrtwende des Präsidiums ist deshalb unbedingt zu kritisieren.
  8. Im Institutsrat wurde zur Kenntnis genommen, dass das Präsidium LfbA-Stellen im Institut einrichten will und entsprechenden Druck erzeugt. Die Philosophie, so wie sie in ihrer ganzen systematischen und historischen Breite am Institut für Philosophie vertreten wird, ist eine Wissenschaft, deren Aufgabe darin besteht, die Durchdringung komplizierter erkenntniskritischer, wissenschaftstheoretischer, pädagogisch-didaktischer, ästhetischer, religiöser und sozialphilosophischer Gegenstände und Sachverhalte darzulegen. Das ist mit einer verdichteten und von der Forschung entkoppelten Lehre nicht zu leisten.
Die flächendeckende Einführung von LfbA/FWN-Stellenmodells widerspricht also dem Leitbild und der gesellschaftlichen Aufgabe der UOL; sie widerspricht den Zielen des Hochschulpakts; sie widerspricht früheren Zusagen des Präsidiums; und sie widerspricht den fachlichen Anforderungen nicht nur der Philosophie, sondern auch anderer in der Fakultät IV vertretenen Disziplinen. Die Einrichtung von unbefristeten WM-Stellen stellt demgegenüber die bessere Option dar. Tischvorlage zur Fakultätsratssitzung am 27.11.2019 Stellungnahme des Mittelbaus des Instituts für Geschichte zur Entwicklung des Mittelbaus an der Fakultät IV vom 25.11.2019 Der Mittelbau des Instituts für Geschichte begreift den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Chance für die Entwicklung attraktiver Mittelbaustrukturen an der CvO Universität Oldenburg. Aus unserer Sicht sind entfristete Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der geeignetste Weg, um den zukünftigen Herausforderungen im Universitätsalltag positiv zu begegnen. Wir plädieren daher für die Schaffung von entfristeten Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und das aus folgenden Gründen: 1. Dauerhafte WM-Stellen gewährleisten angemessene Rahmenbedingungen für die Einheit von Forschung und Lehre, insbesondere für das im Leitbild Lehre der CvO Universität Oldenburg als Strukturmerkmal betonte Forschende Lernen. Ein beträchtlicher Teil der Lehre kann von diesen Stelleninhaber*innen geschultert werden und dennoch bleibt ihnen Raum für eigene Forschung. 2. Dauerhafte WM-Stellen stellen personelle Kontinuität in der universitären Ausbildung und der Betreuung von Studierenden her. Die Universität sichert damit wertvolle Erfahrungen, gerade im Bereich der Lehre. 3. Dauerhafte WM-Stellen ermöglichen flexible Karrierewege im akademischen Bereich. Sie bieten Raum für individuelle biografische Entscheidungen und eröffnen Entwicklungsperspektiven neben der Professur. 4. Dauerhafte WM-Stellen erhöhen die Attraktivität der Universität als Arbeitsplatz. Eine WM-Stelle bietet einerseits die Sicherheit, die andere Berufsfelder anziehend macht, und gewährt anderer-seits die Freiheit zu forschen, die nur die Universität bieten kann. Die Schaffung von WM-Stellen erhöht die Wahrscheinlichkeit, qualifizierte Mitarbeiter*innen zu binden und sie nicht an Schulen und andere Berufsfelder zu verlieren. Damit schärfen entfristete WM-Stellen das Profil der Univer-sität und machen sie als Arbeitgeber attraktiv und einzigartig. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Mittelbau des Instituts für Geschichte gegen die Einrichtung von LfbA-Dauerstellen mit maximalem Lehrdeputat aus. In diesem Punkt schließen wir uns dem Plä-doyer des Mittelbaus des Instituts für Philosophie ausdrücklich an. Stellungnahme der Fakultät IV vom 27.11.2019 Der Fakultätsrat nimmt die Stellungnahmen des Mittelbaus der Fakultät zustimmend zur Kenntnis und unterstützt nachdrücklich die Bemühungen des Dekanats, bei der Entwicklung eines Mittelbaukonzepts nicht auf LfbA-Stellen, sondern auf die Schaffung von entfristeten WM-Stellen zu setzen, um forschungsbasierte Lehre in den Studiengängen der Fakultät im Sinne des Leitbilds Lehre der Universität zu ermöglichen. Er kritisiert die vom Präsidium gesetzten kurzen Fristen zur Rückmeldung im Strukturplanungsprozess, die eine demokratische Einbeziehung aller betroffenen Statusgruppen verhindert haben.

Zu den Umstrukturierungen der Vertragssituation im Mittelbau

LfbA: Was ist das?

Eine „LfbA“ ist eine Lehrkraft für besondere Aufgaben. Eine solche Lehrkraft ist ein/e akademische/r Mitarbeiter/in im sogenannten „Mittelbau“. Sie unterscheidet sich von einer/m „normalen“ wissenschaftlichen Mitarbeiter/in vor allem durch das Lehrdeputat, d. h. die rechtlich und vertraglich festgelegten Lehrveranstaltungsstunden (LVS). Bei einer/m wissenschaftlichen Mitarbeiter/in mit voller Stelle an der Universität beträgt die Anzahl zehn LVS, d. h. fünf Seminare pro Semester. Bei einer LfbA beträgt die Anzahl 18 LVS, d. h. neun Seminare pro Semester. Der Unterschied im Aufwand in der Lehre ist offensichtlich. Früher waren diese Lehrkräfte vor allem für eben besondere Aufgaben gedacht, d. h. solche Veranstaltungen, die nicht die forschungsbasierte, grundständige Lehre der Studiengänge betreffen, so z. B. die Begleitung von Praktika, Labortätigkeiten, Musikunterricht, Sprachunterricht, etc. 

LfbA – Was ist das Problem?

Die Universität will vermehrt Stellen schaffen oder auf LfbA-Verhältnisse umstellen, die für die grundständige Lehre vorgesehen sind. Mal davon abgesehen, dass diese Stellen schon für die früher vorgesehenen Tätigkeiten einen ungeheuren und kaum in der angedachten 39,5 Stundenwoche zu bewältigenden Aufwand darstellten, potenziert sich dieses Problem noch durch die Anwendung dieser Lehrkraftform in der „normalen“ grundständigen Lehre. Wenn bereits pro Woche 18 Stunden nur für die reine Lehre verbraucht sind, reduziert sich Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, die Beratung und Betreuung der Studierenden, die Aufgaben in der sogenannten Selbstverwaltung etc. auf ein Mindestmaß, bzw. zu einer niemals adäquat zu bewältigenden Arbeitsbelastung. Es findet damit eine gewollte Trennung von Forschung und Lehre statt und dies obwohl die Universitäten im Allgemeinen, die Universität Oldenburg gerade erst wieder im Besonderen, sich die Einheit von beidem immer als Behauptung auf die Fahnen schreiben. So im neu beschlossenem „Leitbild der Lehre“ der Universität Oldenburg. Mit der Schaffung von LfbA-Stellen wird jedoch genau die Trennung und nicht die Einheit bewusst fokussiert. Damit schreitet die ohnehin schon forcierte Verschulung des Studiums voran. Forschungsergebnisse wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen können auf „normalen“ Stellen in die Lehre miteingebracht, die Lehre etwa am aktuellen Stand der Forschung orientiert und das inhaltliche Angebot verbreitert werden. So muss die Qualität mit den neuen, dies verhindernden Stellen notwendig leiden und die unmittelbar Betroffenen sind die Studierenden und Mitarbeiter/innen. Eine Folge davon wird sein, dass die Lehre schematisiert werden muss, während Fähigkeiten wie selbständiges wissenschaftliches Arbeiten aufgrund der Strukturen kaum noch vermittelbar sind. Das liegt nicht am fehlenden Engagement, sondern daran, dass die Strukturen dieses Engagement sanktionieren, nämlich durch unbezahlten Mehraufwand der Mitarbeiter/innen. Das oftmals sowieso schon völlig katastrophale Verhältnis von Lehrenden zu Studierenden wird so weiter verschlechtert. Grundständige Lehre sollte keine „besondere Aufgabe“ an der Universität sein!

LfbA – Was soll das?

Die Universität bzw. das Präsidium verfolgt mit dieser Umstellung den Plan, mehr Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu ermöglichen. Da die Zahl der Studierenden über Jahre hinweg stetig gestiegen ist und die Finanzierung der Hochschulen aber nicht adäquat dazu erhöht wurde, gibt es vermehrt Engpässe in der Lehre. Sogenannte FwN Stellen (Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses) haben aber nur ein Lehrdeputat von vier LVS bei einer ganzen Stelle. Mit der Behauptung des Präsidiums sind solche Stellen, wenn nicht an anderer Stelle das Lehrdeputat erhöht wird, nun nicht mehr finanzierbar. Durch eine Trennung von Forschung und Lehre will man also das angebliche Nachwuchsproblem und die Forschung sichern. Dadurch zieht sich eine objektive Trennung durch das Kollegium des Mittelbaus selbst: Bei gleichem Lohn und völlig unterschiedenen Vertragsverhältnissen entsteht noch innerhalb der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen an der sowieso schon extrem hierarchisch organisierten Universität eine Zwei-Klassen-Struktur. Unter den forschenden Professor/innen und Nachwuchswissenschaftler/innen steht die Menge an LfbAs, die als Arbeitstiere die ungeliebte Lehre und Betreuung der Studierenden ableisten sollen.

Jedoch lässt sich eher feststellen, dass das Verhältnis zwischen FWN-Stelle und entfristeter, erfahrener klassischer WiMi-Stelle extrem in die Richtung des Nachwuchses neigt. Darüber hinaus wäre von Universitätsseite nicht einfach das Problem an die Lehrenden und Studierenden weiterzureichen, sondern umgekehrt politischer Druck auf die Landes- und Bundesregierung auszuüben, die fortdauernden Einsparungen bei der angeblich priorisierten Ausbildung der Bevölkerung zu beenden und umgekehrt endlich zu investieren, um das Ausspielen von Nachwuchs und vernünftigem, klassischem Mittelbau zu verhindern. 

Die Antwort des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler auf den offenen Brief der FS Philosophie und des AStA spricht da Bände: Die Zukunft der Qualität der Lehre ist durch den Vertrag gesichert, zudem habe man gesehen, es gibt nicht genug entfristete Stellen, deswegen setze man auf LfbA. Es gehört schon einiges an intellektueller Selbstmordbereitschaft dazu, den Widerspruch in diesen Aussagen nicht erkennen zu wollen.

Die Einführung von LfbA-Stellen ist eine Maßnahme zur Kapazitätssteigerung auf Kosten der Lebenssituation von im Mittelbau beschäftigten Menschen. Auch in Zukunft sollen jetzige Stellen mit fünf LVS auf neun LVS umgestellt werden. 

LfbA Rechtliches

Diese Stellen werden aus den Mitteln des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ finanziert. Dort heißt es jedoch, dass der Vertrag der Qualität der Lehre dienen solle. Das Gegenteil wird aber nun bewirkt. Weiterhin verstößt der Versuch, auf diese Weise FwN-Stellen zu finanzieren ebenso gegen den Vertrag, da die Förderung von Promotionen darin explizit ausgeschlossen ist (ZV SuLs §1 Absatz 4). Diese werden über andere Gelder gefördert. Mit den Zielvorgaben des Zukunftsvertrages ist das Vorhaben des Präsidiums nicht zu vereinbaren. Diese Gelder sind zweckgebunden, das Präsidium setzt sich von oben herab auch gegen den erklärten Willen der Fakultäten (wie zuletzt der Beschluss der Fakultät IV zeigt) über diese rechtlichen Bestimmungen hinweg. 

Weiterhin legt der Vertrag fest, dass die Länder eine Selbstverpflichtung formulieren, wie sie gedenken im Rahmen der festgelegten Paragraphen die Mittel zu nutzen. Die Veröffentlichung dieser Verpflichtung steht erst noch aus! Deswegen steht die hiesige Uni auch allein auf weiter Flur: Es ist noch überhaupt nicht geklärt, mal von den jetzt schon bestehenden rechtlichen Problemen abgesehen, die gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen, wie das Land Niedersachsen sich verpflichten will, die Gelder zu nutzen.

Zudem ist es absurd, dass die grundständige Lehre nun durch Lehrkräfte für besondere (!) Aufgaben erledigt werden soll. An den Fachhochschulen gilt noch die alte Einschränkung: NHG $32 Absatz 1 Satz 4: 

„Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Fachhochschulen vermitteln überwiegend praktische Fertigkeiten und Kenntnisse, deren Vermittlung nicht Fähigkeiten erfordert, die für eine Einstellung als Professorin oder Professor vorausgesetzt werden.“

Diese schon lange bestehende Absurdität, dass an der regulären Universität die schlechteren Lehrbedingungen gelten, sollen jetzt dank des hiesigen Präsidiums noch ausgebaut werden. Die selbst von staatlichen Stellen abgegebenen Einschätzungen widersprechen aber grade der Adäquanz dieser Form der Lehrkraft für Studiengänge (siehe Evaluation auf Empfehlung der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen). 

LfbA – Verhindern!

LfbA-Stellen verunmöglichen die Einheit von Forschung und Lehre. Sie verschlechtern die Lehr- und Lernbedingungen. Sie treffen Studierende und Mittelbau gemeinsam. Sie widersprechen dem Zwecke einer einigermaßen emanzipativ verstandenen Universität. Der politische Unwille, die Finanzierung der Universität zu verbessern, wird auf dem Rücken der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden ausgetragen. LfbA-Stellen sind eine faktische Lohnkürzung und Konzentration von Arbeitsbelastung auf weniger Schultern. Die bislang fehlende Unterstützung aus der Hochschullehrergruppe sowie überhaupt die Vorstellungen aus dem Präsidium, dass dies eine adäquate Lösung sein könnte, sind unsolidarisch und ignorant. Das Präsidium legt seine Zahlen nicht offen, Entscheidungen werden nicht begründet. Die Intransparenz hat einen Höchststand erreicht.

Die Heuchelei wird im Grunde offen eingestanden: Ende 2019 wird ein neues Leitbild der Lehre verabschiedet, welches klar die Einheit von Forschung und Lehre für die Universität als zu Zustandsbeschreibung und zu verbesserndes Ziel ausgibt und im neuen Jahr werden zugleich flächendeckend LfbA-Stellen eingeführt, mit freundlicher Unterstützung von Herrn Thümler.

Doch es handelt sich dabei auch um ein rechtliches Problem: Der Plan zur Verausgabung der Mittel des Zukunftsvertrages widerspricht der im Vertrag ausgegebenen Zweckbindung. Entsprechend wagt die Universität Oldenburg bzw. das Präsidium den politischen Alleingang: Keine andere Universität in Niedersachsen verfolgt momentan solche Pläne. Das Präsidium wählt dabei den Weg der politischen Erpressung: Die Maßnahmen gelten als „alternativlos“. Demokratische Willensbildung wird so verhindert. Das politische Mittbestimmungsrecht ist so nur noch Makulatur, da gar keine Alternative ermöglicht werden soll. 

Die Universität will offenbar ein leuchtendes Beispiel für die Zerstörung der Einheit von Forschung und Lehre, die Zweitrangigkeit der Qualität der Ausbildung der Studierenden und die Einführung (noch) schlechterer Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter/innen sein. 

von Jarolim Pooth