Wir melden uns hier einmal mit einem Update zu dem Anliegen, den Raum der ehemaligen Buchhandlung studentisch selbst zu verwalten.
Mit über 1500 Stimmen bzw. 10% der Studierenden hat sich eine breite Menge an Studierenden an unserer Petition zur Nutzung der ehemaligen Buchhandlung durch die verfasste Studierendenschaft beteiligt. Mit der Rückkehr zur Präsenz-Uni ist die Raumnot, gerade hinsichtlich selbstverwalteter Räume wieder deutlich sichtbarer geworden. Auch die Besetzung des Hörsaals durch End-Fossil hat die Übergabe universitärer Räume an die Verfasste Studierendenschaft zum Thema gemacht.
Entsprechend enttäuscht sind wir über die jetzige Lage und den zumindest vorläufigen Ausgang unseres Anliegens.
Nach der Behandlung des Anliegens im Senat waren wir zunächst positiv gestimmt: Das Studentenwerk wurde vom Senat aufgefordert, mit dem AStA über die Möglichkeit der Nutzung des Raumes durch die Studierendenschaft zu sprechen. Dass es bei der Diskussion statusgruppenübergreifend deutlichen Zuspruch für das Anliegen gab, konnte der bei der Sitzung anwesende Geschäftsführer des Studentenwerks, Ted Thurner vernehmen.
Unser Anliegen sollte in der Sitzung des Verwaltungsrats des Studentenwerks behandelt werden. In diesem Gremium werden Beschlüsse grundsätzlicher Art zur Arbeit des Studentenwerks beschlossen, eine studentische Beteiligung ist ebenfalls gewährleistet. Für die Sitzung erarbeiteten wir ein umfassendes Nutzungskonzept, aus dem die Gründe, aus denen eine selbstverwaltete Nutzung durch die Studierendenschaft einen qualitativen Unterschied gegenüber der Verwaltung durch das Studentenwerk machen würde, klar hervorgehen. Diese wurden von uns zudem bei einem Vorgespräch mit der Geschäftsführung des Studentenwerks klar hervorgebracht. Nicht mitgeteilt wurde uns bei diesem Gespräch allerdings, dass die Geschäftsführung plante, den Antrag bei der Sitzung des Verwaltungsrats schlicht nicht zur Abstimmung zu bringen. Dass aus der Satzung nicht eindeutig hervorgeht, dass das Gremium sich mit der Frage befassen kann, ist der Geschäftsführung scheinbar erst kurz vor der Sitzung eingefallen. Und so gibt es nach dieser Satzungsauslegung kein demokratisches Gremium das sich mit unserem Anliegen befassen könnte, sondern dies läge einzig und allein bei der Geschäftsführung.
An diesem Fall offenbart sich, was hinter der oft bemühten Floskel der studentischen Partizipation steckt: Wenn das vorgebrachte Anliegen der Universität oder dem Studentenwerk unangenehm ist, findet sich noch immer ein Schlupfloch in der Satzung, durch das der zu behandelnde Antrag leichterhand in Zuständigkeitsbereiche ohne studentische Stimme abgeschoben wird.
Wir sind darüber selbstverständlich enttäuscht und empört, werden aber den Kampf für studentisch selbstverwalteten Raum an unserer Universität nicht aufgeben und hoffen dabei weiterhin auf eure Unterstützung.