Am Freitag hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die vierte Verlängerung der Regelstudienzeit angekündigt. Wir begrüßen es, dass das MWK damit auf unsere Forderungen und auf die momentane Lage der Studierende reagiert – wenn auch dies das mindeste ist, was sie tun können. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit erhaltet ihr unter anderem für eine längere Zeit BAföG und die Frist zur erstmaligen Zahlung von Langzeitstudiengebühren verschiebt sich um ein weiteres Semester nach hinten.
Wir als AStA kritisieren an der Beschlusslage, dass wie bei den vorherigen Verlängerungen auch erneut diejenigen Studierenden, die bereits vor der Pandemie Langzeitstudiengebühren zahlen mussten, von dieser Regelung ausgenommen sind. Weitere Informationen zum angekündigten Beschluss findet ihr hier:
https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/minister-bjorn-thumler-wir-verlangern-die-regelstudienzeit-um-ein-weiteres-semester-207633.html