Fragen zum Semesterticket?

Ihr seid euch unsicher, wo euer Semesterticket gilt? Möchtet wissen, wo ihr mit lokalen Bussen und Straßenbahnen fahren könnt oder ob ICs und ICEs auch im Semesterticket inbegriffen sind? Benötigt Informationen zur Mitnahme von Kindern, Fahrrädern oder Haustieren? Dann findet ihr hier alle wichtigen Informationen. Unten findet ihr zudem alles wichtige zum 9-Euro-Ticket.

Nahverkehrszüge

Nah-verkehrs-züge

Für die Nahverkehrszüge gilt eurer Semesterticket für ganz Niedersachsen, Bremen und darüber hinaus. Im Umland können Städte wie Münster, Magdeburg, Lübeck, Paderborn und viele weitere angefahren werden.
Im auf der Karte aufgeführten Bereich könnt ihr in der gesamten Woche mit den Nahverkehrszügen in der zweiten Klasse verreisen.
Ausgeschlossen ist die Nutzung des Fernverkehrs (IC/EC/ICE). Eine Ausnahme gibt es aber: Zwischen Bremen und Norddeich (Mole)/Emden Außenhafen darf der IC genutzt werden. Außerdem muss bei der Nutzung der Hamburger S-Bahn aufgepasst werden: Das Semesterticket gilt ausschließlich auf den Streckenabschnitten S3 Stade – Hamburg Hbf und S31 Neugraben – Hamburg Hbf. 

Die Nutzung von Bussen, Straßen- und U-Bahnen gilt nicht für den gesamten Bereich des Schienennahverkehrs, sondern nur für das VBN Gebiet. Darüber hinaus könnt ihr den Buslinienverkehr im Gebiet der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade (VEJ) und der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cloppenburg (VGC) nutzen.
Für Städte außerhalb des Gebiets wie z. B. Hamburg oder Hannover muss also für die Nutzung der Busse, U-Bahnen etc. ein Ticket gelöst werden.
Die Nachtschwärmer_innen unter euch müssen auf folgendes aufpassen:
Grundsätzlich könnt ihr in dem Gebiet auch die Nachtlinien nutzen, für die sogenannten NachtEulen – auch genannt Disco-Busse – gilt das Semesterticket allerdings nicht.

Lokalverkehr

Unterwegs nach Groningen

Die schöne Stadt Groningen ist nicht auf der Karte vermerkt, seit dem Wintersemester 2018/2019 ist diese aber auch im Semesterticket enthalten. Um dorthin zu kommen, könnt ihr auf der Strecke zwischen Leer – Weener – Groningen mit dem Regionalzug und zum Teil mit Bussen als Schienenersatzverkehr nach Groningen fahren.

Zu jedem neuen Semester müsst ihr eure Campus Card an den dafür vorgesehenen Automaten an den Campusstandorten Haarentor und Wechloy validieren. Damit ihr keine Probleme bekommt, falls der Kern der Karte beschädigt sein sollte und der Automat so eure Karte nicht lesen kann, denkt dran, dies rechtzeitig, d. h. ein paar Wochen vor Beginn des neuen Semesters zu erledigen. Wir können euch als AStA bei Verlust und Beschädigung eurer Campus Card kein Ersatzdokument ausstellen. Wendet euch in diesem Fall an das SSC (Studierenden Service Center). Alle weiteren Informationen zur Campus Card findet ihr hier: https://uol.de/studium/campuscard
Neben der Campus Card solltet ihr zudem noch einen weiteren Lichtbildausweis, z. B. einen Personalausweis oder einen Führerschein mit euch führen. Formal ist die CampusCard nur in dieser Kombination gültig, auch wenn in der Praxis die Kontrolleure meistens auf die Vorlage des Lichtbildausweises verzichten.

Validierung der Campuscard

Mitnahme-regelung

In den Zügen, Bussen und Straßenbahnen im VBN-Gebiet sowie in den Bussen in den Gebieten VEJ/VGC könnt ihr eure Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitnehmen, für alle anderen Bereiche des Semestertickets gilt die kostenlose Mitnahme für Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren muss innerhalb dieses Geltungsbereichs ein zusätzlicher Kinderfahrschein gekauft werden. Für Jugendliche ab 15 Jahre muss grundsätzlich ein regulärer Fahrschein gekauft werden.

Eine Fahrradmitnahme ist nicht im Semesterticket enthalten, zur Mitnahme müsst ihr daher eine Fahrradtageskarte lösen. Für die Mitnahme von Haustieren gelten die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs.

Die Finanzierung des Semestertickets basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Somit müssen grundsätzlich auch Studierende, die das Semesterticket nicht unbedingt brauchen, ihren Beitrag zahlen. Es gibt allerdings einige Umstände, die eine Erstattung des Semestertickets ermöglichen, wie z. B. bei Auslands- oder Urlaubssemestern, Krankheiten oder Exmatrikulation. Alle weiteren Informationen zur Semesterticket-Erstattung findet ihr hier.

Erstattung und Entschädigung

Upgrademöglichkeit des semestertickets

Ihr müsst bei dem Kauf des Deutschlandtickets nicht den vollen Betrag von 49€ bezahlen. Stattdessen besteht die Möglichkeit des Kaufs des sogenannten Upgradetickets, bei dem ihr den monatlichen Differenzbetrag zwischen Semester- und Deutschlandticket bezahlt. Sprich: Ihr könnt das Deutschlandticket für monatlich 16,60€ erwerben. Alle Informationen dazu findet ihr hier:  

https://asta-oldenburg.de/2023/04/upgrademoeglichkeit-des-semestertickets-auf-das-deutschland-ticket/

Die Beitragsordnung zum Wintersemester 20/21 wurde in der Sitzung des Studierendenparlaments am 4. Dezember 2019 beschlossen. Das Studierendenparlament war zum Zeitpunkt der Corona-Krise, also im März, nicht mehr beschlussfähig, mangels Möglichkeit zur Konstituierung nach der Wahl Ende Januar (die konstituierende Sitzung hat erst im Juli stattgefunden). Im Laufe der Verhandlungen mit dem VBN kam es schließlich zur Beibehaltung des Preises vom Wintersemester 19/20, dieser konnte allerdings mangels Beschlussfähigkeit des Studierendenparlaments nicht mehr in die Beitragsordnung einfließen. Die Preisdifferenz von 3,20€ soll in die Beitragsordnung zum Sommersemester 2021 einfließen.

Unabhängig davon haben wir in unseren Verträgen mit den Verkehrsunternehmen rechtlich bindende Kündigungsfristen, welche zum Zeitpunkt der Corona-Krise bereits für das Wintersemester 20/21 abgelaufen waren. Darüber hinaus ist einer Kündigung des landesweiten oder VBN-Semesterticket einer Urabstimmung oder repräsentativen Umfrage voranzugehen.

Die Corona-bedingt vermutlich geringere momentane Nutzung des ÖPNV wird sich dann vermutlich im Preis für das Semesterticket zum WiSe 21/22 niederschlagen, da die Vereinbarung über den neuen Preis des Semestertickets stets für zwei Semester gilt.

Die vertraglichen Bestimmungen zum Semesterticket sind eher langfristig und nicht auf eine solche plötzlich eintreffende Krise wie Corona ausgerichtet. Die Änderung des Umfangs Semestertickets hätte eine Vertragskündigung oder eine Änderung dieser vorausgesetzt, welche allein schon aus Zeitgründen nicht möglich waren. Weiterhin hätten wir dies als AStA nicht alleine, sondern nur zusammen mit dem am VBN- oder dem landesweiten Semesterticket teilnehmenden ASten tun können.
Zu beachten ist außerdem, dass ab dem Wintersemester voraussichtlich zumindest teilweise Lehre vor Ort stattfinden wird, darüber hinaus ist das Ticket nicht nur für Fahrten zur Universität, sondern auch zur Ermöglichung der Bewältigung des Alltags gedacht, welches für viele Studierende die Nutzung des ÖPNV voraussetzt.

Das Semesterticket folgt dem Solidaritätsprinzip: Durch solidarische Zahlung des Preises für das Semesterticket soll für alle Studierenden ein Mindestmaß an Mobilität gewährleistet werden. Gäbe es diesen Solidarcharakter nicht, könnten sich diejenigen Studierenden, die existentiell auf das Ticket angewiesen sind, es sich nicht leisten.

Unter bestimmen Voraussetzungen ist aber eine Erstattung des Beitrags zum Semesterticket möglich. Diese findet ihr hier.

Zum einen liegt dies an der schrittweisen Ausweitung des Geltungsbereichs. So wurden zum ursprünglichen VBN-Semesterticket zunächst weitere Zusatzstrecken wie die nach Hannover, Osnabrück et. hinzugefügt, bis schließlich 2018 nach erfolgter Urabstimmung des Landesweite Semesterticket eingeführt wurde. Im Jahr kam es zu einer weiteren Ausweitung, der Strecke nach Groningen.

Doch auch unabhängig von diesen Gebietsausweitungen ist der Preis angestiegen. Von Seiten der Verkehrsunternehmen wurde dies mit u. a. mit gestiegenen Tarifkosten, gestiegene Spritkosten, erhöhten Nutzungszahlen und rückläufigen Zuschüsse der öffentlichen Hand begründet. Inwiefern man sämtliche Argumente als valide und damit die Preissteigerungen hinnimmt, ist sicherlich diskutabel. Dass die Studierendenschaften von den steigenden Kosten für die Nutzung des ÖPNV (laut dem Statistischen Bundesamt zwischen 2000 und 2018 alleine um fast 79%) gänzlich unbetroffen bleiben, ist leider unrealistisch.
In dem weiteren Einsatz für günstigere Preise des Semestertickets darf es demnach nicht bei den Verhandlungen mit den einzelnen Verkehrsunternehmen bleiben; grundsätzlich ist der eklatante Mangel an Bezuschussung zum ÖPNV zu skandalisieren und dem ist auf Landes- und Bundesebene entgegenzuwirken.

Bei Fragen könnt ihr euch stets an die Mitarbeiter_innen des AStA wenden, selbstverständlich auch bei Beschwerden. Da das Semesterticket stets im Wandel ist, ist dies ausdrücklich erwünscht! Eure vorgebrachte Kritik oder Anregung trägt dazu bei, das Angebot des Semesterticket gemäß den Interessen der Studierendenschaft umzustrukturieren. Ihr seid also herzlich eingeladen, euch beim AStA mit eurem Anliegen zu melden.

FAQ